Verwendung der Mitgliedsbeiträge

Der eingehobene und in der Mitgliederversammlung beschlossene Mitgliedsbeitrag dient zur:

  • Aufbringung der anteilsmäßigen finanziellen Mittel zur Errichtung, den Betrieb und zur Erhaltung von Schutzbauwerken im Bereich des Schüttbach und dessen Zuflüssen.
  • Rücklagenbildung für notwendige Folgeprojekte und Katastrophenaufwendungen
  • Durchführung des Genossenschaftzweckes, wie Räumung von Verlandungsbecken. Lawinenschutz und Aufforstungspflege zum Schutze vor Erosionen und Muren. 
  • Rodung, beziehungsweise Freischneiden des erforderlichen Abflußprofiles des Schüttbaches. Beseitigung von Unholz, Schotter und sonstigen Materialablagerungenu und zur Abgeltung von Wege- und Benutzungsrechten.
  • administrativen Führung der Genossenschaft sowie für Verwaltungsaufwendungen.

Die Arbeit der Vorstandsmitglieder und Rechnungsprüfer ist freiwillig. Obmann und Kassier erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung nach Stundensatz.